Nisêbîn: 20 Zivilisten hingerichtet

Bakur/Nordkurdistan – Schockmeldung aus dem besetzten Nisêbîn (Nusaybin). Ein Augenzeuge berichtet von einem Massaker an 20 wehrlosen Menschen. Weitere Augenzeugen bestätigen die Aussage des Zeugen.

Nach dem die Zivilen Verteidigungseinheiten YPS ihre Erklärung des Rückzugs aus der Stadt veröffentlicht hatte, dauerte die Bombardierung der Stadt Nisêbîn durch die türkischen Streitkräfte an. DIHA berichtet jetzt von einem Massaker. Es soll am 31. Mai im Stadtteil Yeni, nahe der Grenze zu Syrien stattgefunden haben. 20 wehrlose Menschen sollen hier ermordet worden sein. Der Augenzeuge berichtete, das im Landkreis Nisêbîn zuvor aus gepanzerten Militärfahrzeugen heraus Aufrufe erfolgten sich zu ergeben. Am späten Abend um 22.00 Uhr seien dann 4 Rettungswagen, die von gepanzerten Militärfahrzeugen begleitet wurden, zum in der Nähe der Grenze liegenden Friedhof gekommen sein. Dort hielten sie an, entluden 20 Menschen. Diese wurden in drei Gruppen eingeteilt. Dann stießen zu den Krankenwagen weitere Fahrzeuge. Ein gepanzertes Fahrzeug und ein ziviles. Nach einer Weile entfernte sich das zivile Fahrzeug wieder. Kaum hatte sich das zivile Fahrzeug entfernt, wurden die in drei Gruppen eingeteilten Personen unter Dauerfeuer genommen und erschossen. Der Augenzeuge berichtet, dass er das Massaker deshalb so gut beobachten konnte, weil einer der Rettungswagen die Scheinwerfer angelassen hatte. Einer der Polizisten, der der Hinrichtung beiwohnte, habe den Fahrer des Rettungswagens noch angeschrien „Lösch das Licht, bist du verrückt“. Anschließend sollen sie dann die Leichname der Ermordeten übereinander gelegt und angezündet haben. Sie haben dann mit Artellerie in unsere Richtung geschossen, berichte der Zeuge. Bis zum Morgen sind unsere Straßen beschossen worden. Das gepanzerte Fahrzeug hat dort bis zum Morgen Wache gehalten. Am Morgen soll dann ein anderes gepanzertes Fahrzeug an den Ort gekommen sein und alle weiteren Spuren vernichtet haben. Es gibt weitere Zeugenaussagen aus der Region die die Aussage des Zeugen bestätigen.

ANF, 03.06.2016, ISKU

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