KOMAW: Klage am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eingereicht

Die Institution der Angehörigen der Verschwundenen und Märtyrer Kurdistans (KOMAW) hat wegen der im letzten dreiviertel Jahr von der Türkei an den Kurden verübten Gräueltaten den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag angerufen. Beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag sind Klagen gegen Länder unzulässig. Klage kann nur gegen Personen erhoben werden. KOMAW reichte Klage namentlich gegen Tayyip Erdoğan (Staatspräsident der Türkei), Ahmet Davutoğlu (bis Mai dieses Jahres Ministerpräsident der Türkei), Hulusi Akar und Efkan Ala ein. Hulusi Akar ist seit August 2015 Chef des Generalstabs und damit auch militärischer Oberbefehlshaber der türkischen Streitkräfte. Als solcher ist er ebenfalls Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates. Efkan Ala war seit Dezember 2013 Innenminister der Türkei und bekeidete auch unter Davutoğlu dieses Amt. KOMAW macht Tayyip Erdoğan, Ahmet Davutoğlu, Hulusi Akar und Efkan Ala veranwortlich für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Städten und Bezirken wie Cizre und Sur.

ANF, 03.06.2016, ISKU

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