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Belgisches Gericht entscheidet kurdische Politiker nicht zu belangen

Published by ISKU Informationsstelle Kurdistan e.V. on 3. November 2016

BRÜSSEL – 2010 wurde ein Untersuchungsverfahren durch die belgische Staatsanwaltschaft gegen mehrere kurdische Politiker wegen Betätigung in einer terroristischen Organisation eröffnet. Unter den Betroffenen befanden sich Remzi Kartal, Zübeyir Aydar, Adem Uzun, sowie eine Reihe kurdischer Fernsehsender und Vereine in Belgien.

Heute, also knapp sechs Jahre später, entschied das belgische Gericht, dass die kurdischen Politiker, sowie die Fernsehsender und Vereine nicht weiter strafrechtlich verfolgt werden. Die Richter*innen begründeten ihre Entscheidung damit, dass es zwar einen bewaffneten Konflikte gäbe, dieser sich jedoch innerhalb der Türkei abspiele und somit nicht unter das Anti-Terrorgesetz fallen.

Bezüglich der kurdischen Fernsehsender entschied das Gericht, dass diese ebenfalls nicht länger zu verfolgen seien, das dies eine Verletzung des Rechts auf Redefreiheit/Presse- und Meinungsfreiheit darstelle.

Das Gericht erkennt in seiner Entscheidung an, dass sich der Krieg in der Türkei fortsetzt und die merkte an, dass die Behauptungen des türkischen Staates, die Kurden seien Terroristen, falsch sind.

ANF, 03. November 2016, ISKU

Posted in Bakur/Nordkurdistan/Südosttürkei, Europa, Presse, Repression, Türkei Tagged Anti-Terrorgesetz, Brüssel, Gericht

Article written by ISKU Informationsstelle Kurdistan e.V.

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