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22 Jahre Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden: Politisch motiviertes PKK-Verbot muss fallen!

Published by ISKU Informationsstelle Kurdistan e.V. on 25. November 2015

22 Jahre Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden: Politisch motiviertes PKK-Verbot muss fallen !AZADÎ e.V.  | Pressemitteilung, 25. November 2015

Im November 1993 wurde in Deutschland das Betätigungsverbot gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verhängt und diese im Jahre 2002 auf die Terrorliste der EU und der USA gesetzt. Es folgte eine Welle der Kriminalisierung gegen Kurdinnen und Kurden mit Ausgrenzung aus dem sozialen und politischen Leben. Dutzende Aktivist*innen wurden verhaftet, Zehntausende Verfahren geführt wegen des Zeigens verbotener Symbole oder des Rufens von unerwünschten Parolen. Die Behörden verweigerten Tausenden Kurdinnen und Kurden wegen ihres politischen Engagements eine Einbürgerung oder verfügten Ausweisungen wegen angeblicher Unterstützung terroristischer Aktivitäten, die sich bei näherem Hinsehen auf die Teilnahme an legalen Demonstrationen und Veranstaltungen beschränkten. Nochmals verschärft hat sich die Situation nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2010, auch die PKK als ausländische terroristische Vereinigung nach §129b Strafgesetzbuch (StGB) zu verfolgen. Auf der Grundlage der einzig bei derartigen Strafverfahren notwendigen Ermächtigung durch das Bundesjustizministerium befinden sich aktuell 8 kurdische Aktivisten in deutschen Gefängnissen, sei es in Untersuchungshaft oder nach Verurteilung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.

Umdenken 2014

Erschien das PKK-Verbot über die letzten 20 Jahre unabhängig von der jeweiligen Regierung in Stein gemeißelt, gab es 2014 erstmals Bewegung in der politischen und medialen Wahrnehmung der kurdischen Befreiungsbewegung. Nach dem Vormarsch der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) in Syrien und im Irak waren es vor allem die PKK und ihr nahestehende Kräfte, die Hunderttausend Yeziden aus der Șengal-Region retteten und die türkisch-syrische Grenzstadt Kobanê gegen die militärische Übermacht des IS verteidigten. Zudem gab es die Hoffnung, dass die seit 2013 mit dem auf der Gefängnisinsel Imralı inhaftierten PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan geführten Verhandlungen zu einer Lösung des seit Jahrzehnten bestehenden Konflikts führen könnte. Die Waffen zwischen türkischer Armee und kurdischer Guerilla schwiegen weitgehend. Aufgrund dieser Ereignisse zeigten sich Politiker*innen bis ins Lager der CDU zu einem Umdenken in Bezug auf die PKK bereit.

Kriegskurs Erdoǧans 2015

Nachdem der türkische Präsident Erdoǧan den Verlust der absoluten Mehrheit bei den Parlamentswahlen im Juni dieses Jahres nicht akzeptieren wollte, hat sich die Situation dramatisch verändert. Er kündigte die Friedensgespräche mit der PKK einseitig auf und setzt fortan auf militärische Eskalation. Türkische Kampfjets greifen Guerillalager im Nordirak an, kurdische Städte werden tagelang mit Ausgangssperren belegt und Zivilpersonen ohne Vorwarnung erschossen. Kriegsverbrechen, wie die demütigende Zurschaustellung getöteter Guerillakämpferinnen und -kämpfer, beherrschen den Alltag und erinnern an die 1990er Jahre. Der PKK-Vorsitzende Abdullah Öcalan befindet sich seit März dieses Jahres wieder in Totalisolation.

Merkels Wahlhilfe für Erdoǧan

Von Seiten der Bundesregierung bleibt Kritik am Vorgehen des türkischen Staats weitgehend aus. Von der differenzierten Betrachtung der kurdischen Befreiungsbewegung im letzten Jahr ist nurmehr wenig zu spüren. Im Gegenteil: Deutschland versucht, Präsident Erdoǧan als Bündnispartner zu gewinnen, um die Außengrenzen der Festung Europa gegen Flüchtlingsmigration abzuschirmen. Der Besuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel zwei Wochen vor den Neuwahlen am 1. November bei Ministerpräsident Davutoǧlu und Präsident Erdoǧan war eine unverhohlene Wahlkampfunterstützung. Die Erfahrung der letzten 20 Jahre zeigt, dass bisher alle deutschen Bundesregierungen sich Zugeständnisse der Türkei dadurch erkauften, im Gegenzug „härter“ gegen die PKK in Deutschland und Europa vorzugehen. Diese Entwicklung sehen wir auch jetzt wieder durch zunehmende Razzien und Verhaftungen bestätigt.

Flächenbrand-Gefahr

Dieses politische Vorgehen empfinden wir nicht nur als unmoralisch, sondern auch außenpolitisch kontraproduktiv für die gesamte Region des Mittleren Ostens. Nicht zuletzt die offene Unterstützung des IS und anderer islamistischer Gruppen durch die Türkei haben maßgeblich zur Destabilisierung und zu Flucht der dortigen Menschen beigetragen. Die AKP-Regierung hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass für sie das Problem nicht in der syrischen Präsenz des IS liegt, sondern im Aufbau der Selbstverwaltungsgebiete in den kurdischen Gebieten an ihrer Grenze (Rojava). Dort droht sie regelmäßig mit militärischer Intervention. Durch die Aufkündigung der Friedensgespräche mit der PKK und der erneuten militärischen Eskalation entsteht ein neuer Flächenbrand in der aktuell schon instabilen Region.

Teile-und-herrsche-Politik der Bundesregierung

Bezüglich Kurdistans betreibt die Bundesregierung eine Teile-und-herrsche-Politik durch die Differenzierung in „gute“ und „schlechte“ Kurden. Mit der einseitigen Orientierung auf die KDP des Präsidenten der kurdischen Autonomieregion im Nordirak, Masud Barzanî, durch militärische Ausrüstung und Ausbildung verschärft sie die bereits bestehenden innerkurdischen Spannungen, von denen der IS am meisten profitiert. Sinnvoller wäre es, diplomatisch die Bestrebungen des Kurdischen Nationalkongresses zu unterstützen, der seit Monaten versucht, eine gesamtkurdische Konferenz durchzuführen, um eine länder- und parteiübergreifende kurdische Außenpolitik zu etablieren.

PKK anerkennen – Kriminalisierung beenden

Dazu wäre es allerdings unerlässlich, die PKK als politische Kraft im Mittleren Osten anzuerkennen, anstatt sie EU-weit als terroristische Organisation zu listen und ihr in Deutschland die politische Betätigung zu verbieten.

Ein erster Schritt wäre, seitens des Bundesjustizministeriums die Verfolgungsermächtigung gegen die PKK nach 129b StGB zurückzunehmen. Eine Aufhebung des PKK-Verbots, die Streichung der PKK von der EU-Terrorliste, die Freilassung der politischen Gefangenen sowie die Einstellung aller politisch motivierten Verfahren sollten zügig folgen.

Eines dieser §129b-Verfahren wird am 1. Dezember 2015 vor dem 6. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart (9.15 Uhr, Saal 4, Olgastraße 2) eröffnet. Angeklagt ist der 47-jährige kurdische Aktivist Ali Ö., der am 12. Februar dieses Jahres in Villingen-Schwenningen festgenommen wurde und sich seither in Untersuchungshaft befindet.

AZADÎ e.V. (Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland, Köln

Posted in Erklärungen, PKK-Verbot Tagged AZADÎ e.V., §129b, PKK-Verbot

Article written by ISKU Informationsstelle Kurdistan e.V.

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