Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Guido Raimondi, hat heute auf einer Pressekonferenz die Bilanz des voran gegangenen Jahres vorgestellt. Auffällig an der Bilanz ist vor allem, dass seit dem Putschversuch in der Türkei vom 15. Juli 2016 allein 8.308 neue Klagen zur Türkei eingegangen sind. Das ist, im Vergleich zum Vorjahr, eine Steigerung um 300%. Zum Vergleich, 2016 wurden „lediglich“ 2. 212 eingereichte Klagen gegen die Türkei akzeptiert. 2016 wurde die Türkei in 88 Fällen verurteilt. Wie viele Urteile insgesamt gefällt wurden, ist allerdings nicht bekannt.
Aktuell liegen dem EGMR 12.575 anerkannte Klagen gegen die Türkei vor. Aus allen 47 Mitgliedsländern zusammen sind insgesamt 80.000 Klagen anhängig. Mit 15% Anteil an der Gesamtmenge der eingereichten Klagen ist die Türkei, nach der Ukraine, das Land mit den meisten anhängigen Anklagen.
Guido Raimondi nahm auch Stellung zur Haftsituation Abdullah Öcalans. Die Tatsache, dass Abdullah Öcalan seit 5 Jahren eine Konsultation seiner Anwälte vorenthalten wird, sieht er als Verstoß gegen den Artikel 34 der europäischen Menschenrechtskonvention. Auch die Verhinderung des Schriftverkehrs für Abdullah Öcalan stelle einen Bruch des Artikels 34 dar.
ANF, 26.01.2017, ISKU