Idris Baluken freigelassen – Ayhan Bilgen und Meral Danış Beştaş erneut inhaftiert

HDP Idris BalukenDer Fraktionschef der HDP Idris Baluken wurde nach 3-monatiger Isolationshaft aus dem Gefängnis entlassen. Baluken erklärte: „Die heutige Meldung ist nicht das ich entlassen wurde. Die Schlagzeile ist: Selahattin Demirtaş ist immer noch in Haft.“ Dann führte er aus: „Wenn im Gefängnis mehr Politiker*innen zu finden sind als im zentralen Parteibüro, dann gibt das zu denken und zeigt an welchem Punkt die Türkei in Sachen Demokratie steht.“ Baluken erklärte: „Die Bevölkerung in der Türkei soll eins wissen, als wir inhaftiert wurden haben wir Frieden, Demokratie und Freiheit gesagt. Auch drinnen, im Gefängnis, in Isolationshaft haben wir erneut von Frieden, Demokratie und Freiheit gesprochen. Heute, wo wir aus dem Gefängnis entlassen werden, ist unsere Botschaft die gleiche: Frieden, Demokratie und Freiheit.“

Der Abgeordnete der HDP Idris Baluken wurde am 4. November letzten Jahres verhaftet. Die Staatsanwaltschaft wirft Baluken „Separatismus“ ,  „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“ und  „Propaganda für eine terroristische Organisation“ vor und fordert ein Strafmaß von erschwerter lebenslänglicher Haft plus 15 Jahre Gefängnis. İdris Baluken wurde am ersten Verhandlungstag unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass weder Verdunklungsgefahr bestünde. Berücksichtigt wurde außerdem, dass es sich bei Idris Baluken um einen Abgeordneten handelt und dass eine Aussage von ihm vorliegt. Darüber hinaus bezog sich das Gericht auf ein Urteil des türkischen Verfassungsgerichts vom 4. Dezember 2013 zu Kriterien die es zu beachten gelte, wenn ein Inhaftierter Abgeordneter ist. Mit dem Beschluss des Gerichts scheint ein Präzedenzfall in Sachen der inhaftierten Abgeordneten geschaffen zu sein.

Im Laufe des Tages wurden allerdings die Abgeordneten der HDP Ayhan Bilgen und Meral Danış Beştaş, nach dem sie gestern unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden waren, erneut verhaftet.

ANF, 30.01.2017, ISKU

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