EGMR fordert türkische Verteidigung hinsichtlich der Ausgangssperre in Cizîr

Logo des Europäischen Gerichts für Menschenrechte

Logo des Europäischen Gerichts für Menschenrechte

Das Europäische Gericht für Menschenrechte (EGMR) fordert von der Türkei eine juristische Verteidigung hinsichtlich der anhaltenden Ausgangssperre in Cizîr (türk. Cizre) und staatlichen Belagerung der Stadt in der Provinz Şirnex (türk. Şırnak). Die Türkei ist gebeten worden ihre Verteidigung bis zum 8. Januar einzureichen.

Die Aufforderung des EGMR entstand, durch die Klage der Anwälte Muhammed Neşet Girasun und Erkan Şenses am 29. Dezember, nachdem ihre Klage zum wiederholten mal vor dem türkischen Verfassungsgericht abgelehnt wurde. Die beiden Anwälte, die im Auftrag von Ömer Elçi, einem Bewohner der Altstadt Sûr (türk. Sur) in Amed (türk. Diyarbakır) handeln, fordern die sofortige Aufhebung der Ausgangssperren, sowie die Beendigung der Militäreinsätze, die seit dem 14. Dezember andauern und in keiner Weise den Bestimmungen der internationalen Rechts folgen.

Hinsichtlich der andauernden Belagerung durch das Militär und der Polizei, hat das Europäische Gericht für Menschenrechte die Türkei zu einer Verteidigung bezüglich der folgenden Punkte aufgefordert:

1. Auf welcher Rechtsgrundlage bestehen die Ausgangssperren?

2. Werden die von den den Ausgangssperren betroffenen Menschen mit dem nötigsten verpflegt und erhalten sie medizinische Versorgung?

3. Wird eine schonende Evakuierung versichert, für den Fall, dass die Bewohner_innen ihr zuhause nicht verlassen wollen?

Das Gericht fordert die Türkei zudem dazu auf, eine Stellungnahme und Verteidigung für die in der Anklage der Anwälte aufgezählten, getöteten Zivilist_innen vorzubereiten.

ANF, 02.01.2016, ISKU

Dieser Beitrag wurde in Bakur/Nordkurdistan/Südosttürkei, Menschenrechtsverletzungen, Presse, Türkei veröffentlicht und getaggt , , , . Ein Lesezeichen auf das Permalink. setzen. Sowohl Kommentare als auch Trackbacks sind geschlossen.