18. Oktober 2015
Stellungnahme der Generalkommandantur der Volksverteidigungseinheiten
An die Presse und die allgemeine Öffentlichkeit
Der Bericht von Amnesty International, der am 12. Oktober 2015 unter dem Titel: „Wir konnten nirgendwo hin – gewaltsame Vertreibung und Zerstörungen in Nordsyrien“, veröffentlicht wurde, ist widersprüchlich und stellt das Vertrauen zu Amnesty International in Frage.
Einleitung
1. Grundlegendes Argument der Reaktion
1.1. Der Inhalt des Berichts widerspricht seinem Titel, dies ist Anlass genug, um sein Haltlosigkeit zu beweisen und die Anklage seiner Verfasser zu verlangen.
1.2. Die im Bericht genannten Vorwürfe stehen im Widerspruch zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofes
2. Unterstützende Argumente
2.1. Das Verbreiten unbegründeter Vorwürfe ohne ausreichender Beweise.
2.2. Das Verlassen auf Aussagen von Leuten, die vermeintliche Ereignisse bezeugen, ohne ihre Darstellung zu überprüfen.
2.3. Einige der im Bericht vorkommenden Augenzeugen sind Mitglieder terroristischer Organisationen, waren an kriminellen Handlungen beteiligt und sind Teil des Konflikts.
2.4. Die Stellungnahme der YPG widerspricht dem Inhalt des Berichtes von Amnesty International.
2.5. Während dieser Bericht von Amnesty International erstellt wurde, waren dessen Verfasser zu Gast bei politischen Parteien, die sowohl der YPG, als auch der Selbstverwaltung von Rojava feindlich gegenüber stehen.
Einleitung
Am 12. Oktober 2015 veröffentlichte Amnesty International einen Bericht unter dem Titel: „Wir konnten nirgendwo hin – gewaltsame Vertreibung und Zerstörung in Nordsyrien“, in Bezug auf die dortige Selbstverwaltung, die auf Kurdisch als Rojava bekannt ist. Laut dem Bericht konnten MitarbeiterInnen von Amnesty International ihre Untersuchungen in Rojava unabhängig anstellen, ohne durch Verwaltung oder Sicherheitskräfte bedrängt zu werden, nachdem sie die notwendigen Befugnisse von den zuständigen Behörden erhalten haben. Der Bericht von Amnesty International beruht zum einen auf Zeugenaussagen von lokalen Dorfbewohnern, die angeblich der „gewaltsamen Vertreibung“ ausgesetzt waren und deren Häuser „zerstört“ worden sein sollen und zum anderen auf Satellitenbilder, die gesammelt wurden. Jedoch enthält der Bericht trügerische Beweise, die Aussagen der Personen, die durch Amnesty International befragt wurden, sind falsch und widersprüchlich gegenüber den Tatsachen und Beweisen, die massenhaft zur Verfügung stehen und für jeden einfach zugänglich sind. Mit dieser offiziellen Stellungnahme wollen wir auf einige dieser ungeheuerlichen Lügen eingehen, die die Vertrauenswürdigkeit in den Bericht und in Amnesty International in Frage stellen.
Seite 5 – Absatz 1 – Zeile 3
Die Formulierung „gewaltsame Vertreibung“ ist willkürlich benutzt worden in Anbetracht der Beispiele, in denen die Formulierung gemäß Artikel 7 (d) des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes verwendet wird, der eindeutig sagt, dass „Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung die erzwungene, völkerrechtlich unzulässige Verbringung der betroffenen Personen durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen aus dem Gebiet, in dem sie sich rechtmäßig aufhalten“ sind. Im Vergleich und in den Unterschieden zwischen dem Bericht von Amnesty International und der Stellungnahme der YPG zeigt sich deutlich, dass die Formulierung „gewaltsame Vertreibung“ im krassen Gegensatz zu Artikel 7 des Statuts steht. Dementsprechend ist der im Bericht gestellte Vorwurf der „Kriegsverbrechen“ durch die YPG eine falsche Beschuldigung.
Seite 6 – Absatz 4 – Zeile 3
„Die mutwillige Zerstörung ziviler Häuser, wie sie in diesem Bericht beschrieben wird, verstößt gegen das Internationale Menschenrecht, das die Zerstörung oder Beschlagnahme des Eigentums eines Feindes, wenn nicht durch die zwingende militärische Lage erforderlich, verbietet.“ Innerhalb der letzten Jahre haben eine Mehrzahl von Berichten klar gezeigt, dass dieses Gebiet von bewaffneten Auseinandersetzungen und dem Gebrauch schwerer Waffen durch alle kriegsführenden Parteien, einschließlich des syrischen Regimes, betroffen ist, und dass die meisten im Bericht erwähnten Gebiete durch Fass-Bomben und Scud-Raketen angegriffen wurden, die die Zerstörungen in den nahegelegenen Dörfern verursacht haben.
Seite 8 – Absatz 4 – Zeile 6
„Der IS (Islamische Staat) ist für schwerwiegende Verbrechen gegen das Internationale Menschenrecht verantwortlich, einschließlich für Kriegsverbrechen in dem unter der autonomen Selbstverwaltung stehenden Gebiet; dies beinhaltet gezielte Angriffe auf ZivilistInnen, Folter und Ermordung von Gefangenen, einschließlich ZivilistInnen, Kindern und gefangengenommenen KämpferInnen, bewusste Verhinderung lebenserhaltender Maßnahmen und massenhafte gewaltsame Vertreibung“. Dieser Absatz zeigt deutlich, dass das Gebiet von bewaffneten Auseinandersetzungen betroffen ist und dass der IS für die Zerstörung der Dörfer und die massenhafte gewaltsame Vertreibung verantwortlich ist.
Seite 10 – Absatz 1
„Die Einwohner gaben an, dass das Dorf seit Februar 2013 unter der Kontrolle der Freien Syrischen Armee (FSA), einer bewaffneten Oppositionsgruppe, stehe. Ein lokaler arabischer Beamter aus der Gegend von Tel Hamees sagte, dass die YPG im Februar 2013 Zusammenstöße mit der FSA und anderen nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen in der Gegend von Tel Hamees hatte und dass die größte Auseinandersetzung zwischen FSA und YPG im Februar 2014 im Dorf Husseiniya stattfand. Der Beamte gab weiter an, dass damals mehrere bewaffnete Gruppen, einschließlich Ahrar al-Sham, Liwa‘ 114, Forsan al-Sunna und eine verbündete Gruppe des IS die YPG zum Rückzug zwangen.“
Unsere Einheiten der YPG haben 2014 das Dorf Husseiniya, das unter der Kontrolle der Terroristen stand, nicht betreten. Statt dessen haben sich die Einheiten nach Vollendung ihrer Operation mit dem Namen „Operation Abschreckung und Zerstreuung“ vom Rand des Dorfes zurückgezogen. Auch dieser Artikel zeigt deutlich, dass das Gebiet von bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gruppen betroffen war – die ausreichend waren, um jedwedes Dorf zu zerstören.
Seite 11 – Absatz 4 & 5
„Im Januar 2015 übernahm der IS die komplette Kontrolle über das Dorf. Mehrere Anwohner erklärten, dass niemand der Ortsansässigen Angehöriger des IS war, jedoch sagte ein Anwohner aus, das tatsächlich drei Männer aus dem Dorf dem IS angehörten“.
„Mariam, Mutter von sieben Kindern aus dem Dorf, äußerte, dass vier oder fünf Häuser zerstört wurden, nachdem der IS die Kontrolle über das Dorf errungen hat“.“
Der erste Absatz ist ein klarer Beweis für Beteiligung und Mitgliedschaft einiger Ortsansässiger im IS und somit an militärischen Operationen gegen die YPG, damit sind sie legitime Ziele nach Artikel 7 (d) des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes.
Der zweite Absatz zeigt, dass der IS an der Zerstörung von Häusern beteiligt war. Es gibt keinen Zweifel, dass die Bevölkerung im militärischen Notfall nicht seelenruhig warten, sondern das Gebiet freiwillig aus Angst um Leib und Leben räumen würde.
Seite 11 & 12 – Letzter Absatz & Absatz 1
„Wir verließen die Gegend, bevor die YPG eintrafen und kehrten Anfang März 2015 zurück. Als wir zurückkamen, sahen wir unsere zerstörten Häuser. … Wir wussten nicht, wer dafür verantwortlich war …“. Diese Aussage verdeutlicht, dass die sogenannten „Augenzeugenberichte“ auf bloßen Annahmen beruhen, ohne wirkliche Ereignisse zu bezeugen.
Seite 12 – Absatz 4
„… Wir flohen, als die Auseinandersetzungen begannen …“
Diese Erklärung zeigt klar, dass die Migration nicht gewaltsam erzwungen wurde, sondern auf freiwilliger Basis vonstatten ging.
Seite 13 – Letzter Absatz
„… er sagte, dass er glaubt, dass die Zerstörung eine Rache für die Bombardierungen sein kann.“. Dieser Absatz ist ein weiteres Beispiel, das zeigt, dass die Aussagen von Augenzeugen auf Vermutungen basieren, anstatt wirkliche Ereignisse zu bezeugen.
Seite 14 – Absatz 1
„Amnesty International sammelte Informationen über die gewaltsame Vertreibung der EinwohnerInnen von acht weiteren Städten und Dörfern in der Region, die unter der Kontrolle der autonomen Selbstverwaltung stehen. Mitarbeiter von Amnesty International untersuchten vier dieser Städte und Dörfer, deren EinwohnerInnen vertrieben wurden, um mit einigen von ihnen zu sprechen.“.
Diese Behauptung ist widersprüchlich – mit einigen der EinwohnerInnen in den Städten und Dörfern zu sprechen, obwohl sie gewaltsam vertrieben wurden. Auch diese Aussage zeigt, dass sich die untersuchenden Mitarbeiter von Amnesty International auf Annahmen von Personen, aber nicht auf echte Aussagen von Augenzeugen verlassen haben.
Seite 14 – Absatz 3 – Zeile 4, 5, 8 & 9
„…, wie sie von Kämpfern, die sie für Mitglieder der YPG hielten, gewaltsam aus ihren Häusern vertrieben wurden.“.
„Dorfbewohner äußerten Amnesty International gegenüber, dass sie glaubten, dass sie gemeinsam bestraft wurden, weil einige der Dorfbewohner Mitglieder des IS waren oder den IS unterstützten.“
Dieser Absatz zeigt auch, dass die sogenannten „Augenzeugen“ die wirklichen Ereignisse nicht wirklich gesehen haben. Außerdem bezieht sich der Bericht auf ein Dorf namens al-Maghat, welches so gar nicht existiert, vielmehr geht es um ein südliches Vorstadtviertel von Suluk, das wiederum ein militärischer Bereich unter der Kontrolle des IS war. Suluk war deshalb die erste Verteidigungslinie und militärischer Stützpunkt des IS für Tel Abbyad. Der Großteil der Häuser von Suluk wurde mit Sprengfallen versehen, bevor der IS sich zurückzog und die Stadt verließ.
Seite 19 – Absatz 1 – Zeile 6, 7, 8 & 9
„… nach einer Woche kamen gegen Mittag drei rasierte Männer, die arabisch sprachen. Sie sahen nicht aus, als gehörten sie der YPG an. Sie trugen grüne Uniformen und befahlen uns, dass wir bis drei Uhr nachmittags verschwinden sollen, aber wir sagten ihnen das selbe, das wir auch denen davor gesagt haben.“.
Dieser Absatz veranschaulicht erneut, dass die Vertrauenswürdigkeit der Aussagen der „Augenzeugen“ in diesem Bericht angezweifelt werden müssen – „Augenzeugen“, die die Zugehörigkeit der Kämpfer, von denen sie bedroht wurden und die sie zur Räumung gedrängt haben , nicht einwandfrei zuordnen können.
Seite 21 – Absatz 3 – Zeile 2, 3 & 4
„Reporter haben berichtet, dass die YPG am 6. Juli 2015 Turkmenen vertrieben hat und einige der Betroffenen namentlich ausfindig gemacht werden konnten.“.
In diesem Teil stützt sich Amnesty International auf einen Fotoreport, der auf der Siraj Presse Website veröffentlicht wurde, diese gehört der „Generalkommission der Syrischen Revolution“ an, welche mit der nationalen Koalition der Syrischen Revolution und den Oppositionskräften zusammenhängt. Der Bericht gibt die Namen einiger Familien an, die angeblich von der YPG vertrieben wurden. Allerdings wird auch die Personen benannt, die diese Aussagen dokumentiert hat, Anwar Al Katav, der Kommandant eines islamischen Bataillons, das an der Vertreibung von KurdInnen und der Plünderung ihres Hab und Guts in Tel Abbyad und den umliegenden Dörfern beteiligt war. Er ist zur Zeit ein Angestellter der syrischen Übergangsregierung in der Türkei.
Seite 24 – Absatz 3 – Zeile 2 & 3
„…, zu diesem Zeitpunkt, als sie das Dorf bereits eine Woche verlassen hatten, während es zu Auseinandersetzungen zwischen der YPG und den anderen bewaffneten Gruppen in dem Gebiet kam.“.
Dieser Absatz zeigt noch einmal deutlich, dass es zu bewaffneten Auseinandersetzungen in dem genannten Gebiet kam, die im Normalfall immer zur Zerstörung von einfachen oder massiveren Gebäuden durch den Gebrauch von schweren Waffen und Luftangriffen führen.
Seite 26 – Letzter Absatz – Zeile 1, 2 & 3
„Ahmad, ein Einwohner aus Ras al-Ayn, erzählte Amnesty International, dass einer seiner drei Söhne Kämpfer in der FSA bei der Farouq Brigade war, die 2013 begann, die YPG in Ras al-Ayn anzugreifen.“.
Dieser Absatz verdeutlicht, dass einige Ortsansässige an Militäreinsätzen gegen die YPG beteiligt waren. Damit wurden sie zu einem legitimen Ziel in einem Kriegsgebiet. Daher sind Verhöre und Festsetzungen von Person, die verdächtigt werden, dem Feind zu helfen, keine Kriegsverbrechen.
Seite 32 – Absatz 1 – Zeile 3, 4 & 5
„Das Internationale Menschenrecht verbietet die Vertreibung von Bürgern im Fall eines bewaffneten Konflikts, der keinen internationalen Charakter hat, sofern dies nicht im Hinblick auf die Sicherheit der betreffenden Zivilpersonen oder aus zwingenden militärischen Gründen geboten ist.“.
Im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofes steht: „…, sofern dies nicht im Hinblick auf die Sicherheit der betreffenden Zivilpersonen oder aus zwingenden militärischen Gründen geboten ist.“, dies schließt Ausnahmen zu diesen Regeln ein. Die im Bericht von Amnesty International angeführten Beweise bezeugen, dass es unvermeidliche „zwingende militärische Gründe“ gab. Deshalb widerspricht der Amnesty International Bericht den Beweisen, die er vertritt und ignoriert damit absichtlich die „Ausnahmeklausel“ im Römischen Statut.
Hinsichtlich der Untersuchungen im Bericht von Amnesty International werden wir einige der Punkte überprüfen, um zu beweisen, dass der Bericht auf unprofessionelle Weise geschrieben und dabei von bestimmten Parteien gesteuert wurde, um die autonome Selbstverwaltung und die YPG zu diskreditieren:
1. Das Dorf Al Hosseinieh
In dem Bericht behauptet Amnesty International, Anfang August diesen Jahres das Dorf Al Hosseinieh inspiziert zu haben, das in der Nähe der Stadt Tel Hamis liegt und dass dabei Einwohner aussagten, dass die YPG für die Zerstörung von 90 Häusern verantwortlich sind. Außerdem gaben ‚Ortsansässige‘, die von Amnesty International befragt wurden, an, dass Tel Hamis im Februar 2013 unter die Kontrolle einer Oppositionsgruppe, der sogenannten ‚Freien Armee‘ fiel. Entsprechend ‚lokaler arabischer Funktionäre‘ aus Tel Hamis kam es am Stadtrand von Tel Hamis im Dezember 2013 zu Auseinandersetzungen zwischen der YPG und der ‚Freien Syrischen Armee‘ sowie anderen bewaffneten Gruppen. Die ‚lokalen Funktionäre‘ erklärten weiter, dass die heftigsten dieser Konfrontationen im Februar 2014 zwischen der YPG und der ‚Freien Syrischen Armee‘ im Dorf Al Hosseinieh stattfanden – eine Behauptung, die laut des Berichts von Amnesty International auch von einer Frau namens Farah unterstützt wird, die aus dem gleichen Dorf stammt. Sie bestätigt, dass sie während der bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der YPG und der ‚Freien Syrischen Armee‘, die im Februar 2014 zur Zerstörung von einigen Häusern im Dorf geführt haben, anwesend war. Diese Erklärung ist erlogen und verdreht die Tatsachen. Die bewaffneten Auseinandersetzungen in Tel Hamis und den umliegenden Gebieten zwischen der YPG und den extremistischen Gruppen begannen am 28. Dezember 2013 und endeten am 6. Januar 2014, während dieser Zeit konnte das Dorf Al Hosseinieh nicht betreten werden und die YPG veröffentlichte eine Erklärung, in der die Operation unter dem Namen „Abschreckung und Zerstreuung“ bekannt gemacht wurde. Wir können daher davon ausgehen, dass die zwei oben genannten Behauptungen im Bericht von Amnesty International bezüglich des Dorfes Al Hosseinieh von der Wahrheit weit entfernt sind. Außerdem fand der Kampf im Februar nicht im Dorf Tel Hamis, sondern im Dorf Tel Brak statt. Die militärische Operation der YPG in Tel Brak gegen al Qaeda nahestehende Gruppen wurde damals in einer Stellungnahme der YPG unter dem Namen „Loyalität den MärtyrerInnen von Tel Brak und Tel Hamis“ veröffentlicht.
2. Das Dorf Hammam Al Turkman
In dem Bericht behauptet Amnesty International, das Dorf Hammam Al Turkman nahe der Stadt Suluk besucht zu haben, wo Mitarbeiter von Amnesty International Einwohner befragten. Ein Zeuge gab an, dass es in dem Dorf 1400 turkmenische Familien gäbe, während ein anderer Zeuge behauptete, es seien 1000 turkmenische Familien. Diese Angaben widersprechen jedoch den tatsächlichen Zahlen. Im 15000 Seelen Dorf Hammam Al Turkman leben mehr als 1500 turkmenische Familien – diese Zahlen widersprechen den Angaben der ‚Zeugen‘, die im Bericht von Amnesty International aufgenommen wurden, dies wiederum zeigt, dass die ‚Zeugen‘ erfunden sind und nicht aus dem Dorf stammen. Außerdem fand zwischen den Ältesten des Dorfes Hammam Al Turkman und der militärischen Führung der YPG am 1. September 2015 ein Treffen in der Stadt Tel Abbyad statt, bei dem die Ältesten eine Liste mit 79 Personen des Dorfes vorlegten, die Mitglieder des IS waren und nach ihrer Niederlage aus dem Dorf geflüchtet sind. Die Ältesten baten die militärische Führung der YPG darum, den IS-Anhängern aus dem Dorf die Rückkehr in das Dorf zu verwehren. Alle anderen Familien leben weiterhin im Dorf und jede Nachrichtenagentur oder unabhängige NGO, einschließlich Amnesty International können das Dorf besuchen und die EinwohnerInnen treffen, die YPG wird für den Schutz und die Sicherheit jeder Delegation sorgen.
Der Bericht von Amnesty International wirft der YPG vor, am 6. Juli 2015 die „turkmenische Bevölkerung deportiert“ zu haben und beruft sich dabei auf Pressemeldungen, die von dem ‚Reporter‘ Ghadaf Rajeh auf der Siraj Press Website veröffentlicht wurden. Diese unseriöse Website ist für ihre Verbindungen zur Syrischen Koalition bekannt, welche bekannterweise der autonomen Selbstverwaltung und der YPG feindlich gesinnt ist. Im Gegensatz zum Amnesty International Bericht, der die YPG beschuldigt, TurkmenInnen deportiert zu haben, behauptet der Bericht auf der Siraj Press Website, dass die YPG Araber aus ihren Dörfern deportiert hätte. Diese Widersprüche werfen Fragen gegen die Mitarbeiter von Amnesty International bezüglich ihrer Integrität und persönlichen Interessen an falschen Tatsachen auf.
Zusammenfassung
Der Bericht von Amnesty International wirft der YPG viele Gewalthandlungen bis hin zu „Kriegsverbrechen“ vor. Jedoch ist der Bericht weit von der Realität entfernt und nimmt die komplexe Wirklichkeit des Krieges nicht war. Die Verfasser des Berichts erwähnen mit keinem Wort die Gräueltaten, die durch den IS und seine Verbündeten begannen wurden, nachdem sie eine Niederlage in der Region einstecken mussten. Daher ist der Bericht von Amnesty International beeinflusst, unprofessionell, politisch gefärbt und entspricht damit nicht dem Zweck der Organisation.
Der Bericht trägt außerdem zur Vertiefung der ethnischen Spannungen bei, da er den andauernden Konflikt als Konfessionskrieg zwischen KurdInnen und AraberInnen darstellt. Das ist eine gefährliche und unmoralische Aussage, die die Vertrauenswürdigkeit von Amnesty International und seiner MitarbeiterInnen aufs Spiel setzt. Die Realität ist eine ganz andere und die Region erfreut sich eines friedlichen Zusammenlebens verschiedener ethnischer und religiöser Gruppen.
Die Gegend, auf die sich der Bericht bezieht und die zerstört wurde, ist eine Gegend, in der bestätigte intensive Gefechte zwischen der YPG und dem IS stattfanden, wobei schwere Waffen verwendet und Straßenkämpfe geführt wurden. Es handelt sich um die selbe Gegend, die zuvor von verschiedenen militanten Gruppen wie beispielsweise der Jabhat Al Nusra, mehreren Einheiten der ‚Freien Syrischen Armee‘ und dem IS kontrolliert wurde. Diese aufeinander folgenden Gruppierungen wandten terroristische Strategien an, wie z.B. eingegrabene improvisierte Sprengkörper, Minen, Autobomben, Selbstmordattentäter und Häuser mit Sprengfallen. Es ist militärisch gesehen allgemein bekannt, dass diese Taktiken die tödlichsten und gefährlichsten terroristischen Kampfmethoden in Bezug auf das Ausmaß der Zerstörung und die Schwere der Auswirkung auf das Leben von ZivilistInnen darstellen. Gegenwärtig gibt es ungefähr 16.000 Landminen in der Gegend zwischen Tel Hamis und Tel Abbyad. Unsere Spezialeinheiten haben ein Viertel davon entfernt und es gibt immer noch hunderte von Landminen in der Nähe von Dörfern und Farmen, da wir nicht über ausreichende Mittel verfügen, um mehr zu entfernen. Wir haben wiederholt die internationale Gemeinschaft und Institutionen dazu aufgerufen, uns dabei zu helfen, diese Landminen zu entfernen, um es den ZivilistInnen zu ermöglichen, sicher in ihre Dörfer zurückzukehren.
Burkan Al Furat (Euphrates Volcano), einer gemeinsame Operationszentrale bestehend aus der YPG, Gruppierungen der ‚Freien Syrischen Armee‘ und anderen verbündeten lokalen Kräften, war es mit Hilfe der internationalen Luftwaffenkoalition möglich, zwischen Februar 2015 und Juli 2015 mehr als 1.500 Dörfer zwischen Tel Hamis (Ost) und Sarrin (West) vom IS-Terror zu befreien. Die Menschen in diesen Dörfern und den ‚arabischen Ortschaften‘ leben friedlich in ihren Häusern. Unter dem IS wurden die DorfeinwohnerInnen entweder verschleppt, als menschliche Schutzschilde verwendet oder getötet. Ebenso wurden Häuser im Dorf geplündert, zerstört, mit Ölbehältern befüllt und angezündet, um Rauchwände zu erzeugen, die die Koalitionskampfjets sowie unsere KämpferInnen in die Irre führen sollten, bevor sie sich in eine Gegend zurückziehen konnten, in die sie vertrieben wurden – völlige Zerstörung hinter sich lassend. Leider beschuldigt der Bericht unsere Einheiten und macht sie für die stattgefundenen Zerstörungen in Tel Hamis und Tel Abbyad verantwortlich. Den AutorInnen des Berichts war es nicht möglich, sich ein Gesamtbild zu machen und sie waren beeinflusst von Berichten Einzelner, wie z.B. dem von Anwar Al Kataf, der beschuldigt wird, unschuldige ZivilistInnen vertrieben und getötet zu haben sowie Mitglied des IS zu sein. Diese Einzelnen sowie die Organisationen hinter ihnen, die syrische Koalition eingeschlossen, sind der YPG und der Selbstverwaltung in Rojava feindlich gesinnt.
Nachdem das Gebiet vom IS befreit wurde, übernahm die YPG die Kontrolle und versuchte, die unmittelbaren Bedürfnisse der EinwohnerInnen zu stillen und die mittelbaren Hilfen so schnell wie möglich, teilweise sogar vor der Ankunft internationaler humanitärer Organisationen, zu sichern. Es ist wichtig festzuhalten, dass die Menge an KämpferInnen mit arabischem oder einem anderen ethnischen Hintergrund mittlerweile ein Viertel der YPG ausmacht, dies ist ein klarer Widerspruch zum im Bericht genannten Vorwurf über die „gewaltsame Vertreibung“ bestimmter ethnischer Gruppen. Die Verfasser des Amnesty International Berichts befragten und hörten die Aussagen von Personen, die aus ihren Dörfern flohen, weil sie Mitglieder der Terrororganisation IS waren, sie für die begangenen Gräueltaten verantwortlich sind und somit Blut syrischer Menschen an ihren Händen klebt. Zweifelslos waren ihre Beobachtungen und Aussagen sowohl beeinflusst, als auch objektiv, was die Vertrauenswürdigkeit des Amnesty International Berichts in Frage stellt.
Seit dem Beginn des syrischen Bürgerkriegs sind die Gebiete, die durch die YPG vom Terrorismus befreit wurden, die sichersten und stabilsten im ganzen Land. Die Realität des anhaltenden Krieges ist eine grausame. Syrien ist Austragungsort eines Stellvertreterkrieges geworden, indem jede Gruppe die Interessen der jeweiligen Regionalmacht umsetzt. In diesen Verhältnissen die Sicherheit und Stabilität sowie den Schutz der BürgerInnen zu erhalten ist äußerst schwierig und verlangt viel Aufwand und Unterstützung. Ungeachtet der Tatsache, dass in den Gebieten, die unter der autonomen Selbstverwaltung und der Kontrolle der YPG stehen, die Ressourcen und Mittel knapp und begrenzt sind, haben wir es geschafft, die Ausmaße der Zerstörung und Verluste im Vergleich zu anderen Teilen des Landes gering zu halten. Dies ist den enormen Opfern unserer Kämpferinnen und Kämpfer zum Schutz der BürgerInnen zu verdanken.
Fazit
Amnesty International ist eine weltweite Zivilorganisation, die Licht auf viele Menschenrechtsprobleme dieser Welt geworfen hat. Sie spielt eine Hauptrolle im Aufdecken von Tatsachen und weltweiten Menschenrechtsverletzungen. Leider sind die Verfasser des Amnesty International Berichts gescheitert, der breiten Öffentlichkeit die Realität zu eröffnen. Stattdessen haben sie viele Fachbegriffe benutzt und einen Titel gewählt, der den wirklichen Inhalt des Berichts nicht widerspiegelt, sondern uns dazu bringt, die Vertrauenswürdigkeit des Berichts und die Wahrheit der angeführten Beweise in Frage zu stellen.
Wir versichern der Öffentlichkeit, dass eine Organisation wie die YPG oder eine ihrer Verbündeten, deren Mitglieder fest an die Gleichheit der Ethnien und Religionen und an den Kampf gegen den internationalen Terrorismus glauben, um Frieden und Sicherheit zu schaffen, niemals Missbräuche oder Verletzungen durch ihre KämpferInnen dulden oder verzeihen würden, unabhängig von ihrer Position oder ihrem Rang. Wir betonen noch einmal die Offenheit der YPG-Einheiten im Umgang mit lokalen und internationalen NGOs, humanitären und Menschenrechtsorganisationen, einschließlich Amnesty International, die wir bitten, ihren Bericht zu überprüfen und die Wirklichkeit auf Grund ihrer Grundsätze darzulegen.
Generalkommandantur der Volksverteidigungseinheiten
Freitag, der 16. Oktober 2015