Leider ist das kein Aprilscherz. Während die Abstimmung zur Verfassungsänderung täglich näher rückt wird jegliche Opposition dagegen immer schwieriger. Jetzt wurde auch das kurdische sprachige Lied “Bêjin Na” (wir sagen „NEIN“), das die HDP im Rahmen ihrer Kampagne zum Referendum spielt, verboten. Nachdem die Gouverneure von Wan (Van) und Şirnex ( Şırnak) das Lied bereits verboten haben, zieht nun auch der Gouverneur von Amed (Diyarbakır) nach. Es wird damit gedroht, gegen jeden, der das Lied trotzdem spielt, gerichtlich vorzugehen. Der Gouverneur beruft sich bei seinem Verbot auf die ersten 3 Artikel der türkischen Verfassung. Unter anderem ist das Verbot auch deshalb ausgesprochen worden, weil das Lied in kurdischer Sprache gesungen wird.
https://youtu.be/I7S7G1xtpW8
ANF, 01.04.2017, ISKU