Heute begann vor dem Oberlandesgericht Hamburg der Prozess gegen Mehmet Fathi S. „Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Zeitraum von September 2015 bis zum 15. Dezember 2016 für den türkischen Nationalen Nachrichtendienst (MillÎ Istihbarat Teşkilâti – MIT) eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausgeübt zu haben.“ Er ist einer der Agenten Erdoğans, die kurdische Aktivist*innen ausspionieren. In diesem Fall konkret Yüksel Koc, Kovorsitzender des Kongresses der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa (KCDK-E). Es besteht der berechtigte Verdacht, dass der Agent den Auftrag hatte, Herrn Koc zu töten.
Dies aber ist nicht der Inhalt des Verfahrens, nur die „geheimdienstliche Tätigkeit“ wird verhandelt. So ist Herr Koc auch nicht als Nebenkläger zugelassen worden. Lediglich als Zeuge wird er morgen am 8. September vor Gericht erscheinen.
Das dieser Prozess überhaupt verhandelt wird ist nicht dem Ermittlungserfolg der deutschen Behörden zu verdanken, sondern allein der Aufmerksamkeit und Sensibilität der Kurd*innen selbst.
„Der türkische Staat observiert kurdische Organisationen und Oppositionelle in diversen europäischen Staaten in einer ernstzunehmenden, netzwerkartigen und gut organisierten Struktur, die gefährliche Dimensionen angenommen hat, wie die Ermordungen von drei kurdischen Frauen im Jahr 2013 in Paris als eines von vielen Beispielen zeigt. Trotz solchen Auftragsmorden gehen die Geheimdienstaktivitäten des AKP-Regimes weiter, obgleich den französischen, deutschen oder belgischen Zuständigen relevante Informationen vermittelt wurden,“ heißt es in einer Presseerklärung verschiedener Hamburger Organisationen vom 5. September.
Den Krieg des türkischen Staats gegen die kurdische Bevölkerung führt er nicht allein mit brutalster Härte in der Türkei. Mit seinen Militär- und Geheimdiensttruppen steht er im Nordirak/Südkurdistan, regelmäßig fliegt die türkische Luftwaffe Angriffe gegen die kurdische Zivilbevölkerung. Gerade erst hat die kurdische Freiheitsbewegung Agenten des türkischen Regimes in Südkurdistan dingfest gemacht. Erdoğans Kämpfer besetzen Gebiete in Nordsyrien und sein Netz von Killern reicht weit bis Europa, wie die Hinrichtungen der drei kurdischen Revolutionärinnen Sakine Cansız, Fidan Doğan und Leyla Şaylemez in Paris 2013 gezeigt haben.
Die Bundesregierung unterstützt in hundertjähriger Tradition das diktatorische türkische Regime. Die wirtschaftlichen- und militärischen Beziehungen sind für sie gewichtiger als Akteur für Frieden und Demokratie zu werden. Sie könnte ein deutliches Zeichen gegen die Kriegspolitik Erdoğans setzen, indem sie keine weiteren Waffen in die Krisenregion senden würde, sie könnte einen Schritt auf die Politik des Friedens der Kurd*innen zugehen, in dem sie hier das „PKK-Verbot“ aufheben würde. Aber …
Schweigt nicht gegenüber der Killerpolitik Erdoğans, besucht den Prozess!
Die Kooperation von Polizei, Militär und Geheimdiensten mit dem Erdoğan-Regime muss unverzüglich beendet werden!
Das „PKK-Verbot“ muss aufgehoben werden.
Die nächsten Prozesstermine:
Freitag, den 08. September 2017
Donnerstag, den 21. September 2017
Freitag, den 22. September 2017
Donnerstag, den 28. September 2017
Freitag, den 29. September 2017
Freitag, den 06. Oktober 2017
Dienstag, den 10. Oktober 2017
Freitag, den 13. Oktober 2017
ISKU, 7. September 2017