16. März 2016
FREIHEIT FÜR ALLE POLITISCHEN GEFANGENEN !
Der 18. März ist der Internationale Tag für die Freiheit der politischen Gefangenen.
Ein solcher Tag ist derzeit insbesondere für die Türkei bitter notwendig.
Unter der Führung von Präsident Recep Tayyip Erdoǧan führt das AKP-Regime in den kurdischen Gebieten im Südosten der Türkei einen brutalen Krieg gegen die Zivilbevölkerung. Kritiker*innen der autoritären Politik des Regimes werden mundtot und demokratische Bestrebungen rücksichtslos zunichte gemacht. Über 6 000 Oppositionelle sind bislang festgenommen worden, viele davon Mitglieder und Politiker*innen der „Demokratischen Partei der Völker“ (HDP). Die türkische Armee überschreitet Grenzen – mit Panzern nach Syrien gegen das kurdische Selbstverwaltungsprojekt Rojava, mit Kampfflugzeugen in den Nordirak gegen Stellungen der PKK-Guerilla. Nach wie vor unterstützt das NATO-Land die Terrormilizen des IS mit Geld, Waffen und offenen Grenzen.
Um vor Krieg und Zerstörung fliehende Menschen an einer Weiterreise nach Europa zu hindern, hat die EU – insbesondere die Bundesregierung – ausgerechnet das AKP-Regime zum Hauptakteur erkoren. Die derzeitigen Verhandlungen mit der Türkei über den Austausch von Flüchtlingen sind unmenschlich und rechtlich fragwürdig. Der Preis für diese Kollaboration sind Geldforderungen, Reiseerleichterungen, ist ein beschleunigtes EU-Aufnahmeverfahren, und vor allem Schweigen zum staatlichen Terror.
Bisher haben sich seit dem PKK-Betätigungsverbot von 1993 allerdings alle Bundesregierungen Zugeständnisse der Türkei dadurch erkauft, im Gegenzug (noch) härter gegen die PKK in Deutschland vorzugehen. Im Oktober 2010 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, auch die PKK als „terroristische Vereinigung im Ausland“ nach §129b StGB einzustufen. Der politische Charakter dieses Paragrafen zeichnet sich dadurch aus, dass für Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft eine Ermächtigung des Bundesjustizministeriums erforderlich ist. Diese ministeriellen Entscheidungen müssen aber weder begründet noch kann gegen sie geklagt werden. Sie folgen einzig außenpolitischen Opportunitätserwägungen.
Allein im vergangenen Jahr wurden fünf kurdische Aktivisten festgenommen.
Derzeit befinden sich in U- bzw. Strafhaft:
Kenan BAȘTU,
Ahmet ÇELIK,
Mustafa ÇELIK,
Mehmet DEMIR,
Bedrettin KAVAK,
Muhlis KAYA und
Ali ÖZEL.
Keinem der Angeklagten oder Verurteilten werden individuelle Straftaten vorgeworfen. Sie wurden/werden als angebliche Regional- oder Gebietsleiter der PKK in Deutschland für alle Aktivitäten und militärische Auseinandersetzungen der Guerilla in Türkei/Kurdistan in Haftung genommen, für die nach deutscher politischer und juristischer Lesart allein die PKK verantwortlich sei. Die Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen des türkischen Regimes spielen in den §129b-Verfahren eine nur untergeordnete Rolle. Eine derartig einäugige Politik muss endlich beendet werden.
Deshalb fordert AZADÎ
- Rücknahme der Verfolgungsermächtigungen nach § 129b Abs. 1 Satz 3 StGB
- die Einstellung aller §129b-Verfahren
- die Freilassung aller kurdischen politischen Gefangenen
- die Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots
- ein Ende der Komplizenschaft mit dem türkischen Regime
- den Stopp jeglicher Waffenlieferungen an die Türkei
AZADÎ e.V.
Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden
in Deutschland, Köln