PARIS – Die Untersuchungen bezüglich des am 9. Januar 2013 in Paris begangenen dreifachen Mordes an der PKK Gründerin Sakine Cansız, der Pariser Vertreterin des KNK Fidan Doğan, sowie der Aktivistin der kurdischen Jugendbewegung Leyla Şaylemez wurden vergangenes Jahr im Mai für abgeschlossen erklärt, die ausstehenden Anhörungen wurden für den Zeitraum vom 5. bis zum 16. Dezember diesen Jahres angesetzt.
Die Kurd*innen in der Diaspora erhofften sich vor allem durch die anstehnden Anhörungen weitere und vor allem positive Entwicklungen in der Aufklärung dieses babarischen Aktes. Selma Akkaya von der Tageszeitung Yeni Özgür Politika berichtete nun, dass das eingesetzte Songergericht den Rechtsanwält*innen mitgeteilt hätte, dass die Anhörungen verschoben würden.
DIE ANWÄLT*INNEN ERHIELTEN KEINERLEI ERKLÄRUNG FÜR DIE VERTAGUNG
Nachdem die Rechtsanwält*innen der Familien und Hinterbliebenen der drei ermordeten Revolutionärinnen von der Vertagung hörten, forderten diese eine Begründung durch das Gericht, dieses weigerte sich jedoch auch nur die kleinste Begründung abzuliefern. „Es ist eine Unverschämtheit, dass die Rechtsanwält*innen in keinster Weise darüber informiert werden, dass die Anhörungen verschoben werden sollen oder gar werden.“, so einer der Anwälte.
Die vorstizenden Richter*innen gaben darauf eine kurze und knappe Antwort in der sie erklärten: „Wir müssen keine Erklärung oder Begründung abgeben“. Die Anwält*innen der Familie gehen derweil von einer politischen Entscheidung aus, erklärten jedoch gleichzeitig, dass sie weiterhin Einspruch einlegen werden und sich über dies hinaus auch mit dem Vorsitzenden Richter zusammensetzen werden.
BITTE AUF HAFTVERSCHONUNG ABGELEHNT
In der vorherigen Woche hatte Tatverdächtige Ömer Güney das Gericht aus gesundheitlichen Gründen um Haftverschonung während des laufenden Prozesses gebeten, das Gericht lehnte diese Bitte jedoch ab und begründete, dass zum einen eine aktue Fluchtgefahr bestehe und zudem Güneys gesundheitliche Probleme nicht der artiger Natur sind, dass er nicht in einem Gefängnis untergrebracht werden könnte. Außerdem sei er der Beschuldigte in einem Prozess, der im öffentlichen Interesse laufe und dies verhindere zusätzlich eine Annahme seines Gesuches.
Gerade in Anbetracht einer solche Entscheidung ist mit besonderem Augenmerk der neuerliche Entwicklung des französischen Rechtssystems zu betrachten, in der die vorgesehenen Anhörungen im Dezember verschoben werden. Sowohl der Widerspruch, als auch das persönliche Treffen der Anwält*innen mit dem vorsitzenden Richter wird in den kommenden Tagen veröffentlicht, aber bereits jetzt steht für viele fest, dass die Vertagung eine durch und durch politische Motivation inne hat.
ANF, 29.06.2016, ISKU