Ein Pariser Gericht hat in dieser Woche im Sinne der kurdischen Fernsehsender MedNûçe und Newroz TV geurteilt und den Stopp der Ausstrahlung durch den Satellitenbetreiber Eutelsat für unrechtmäßig erklärt. Der Anwalt von MedNûçe nannte das Urteil einen großen Sieg im Sinne der Pressefreiheit.
Eutelsat hatte auf Druck der Türkei die Ausstrahlung der Sender unterbunden. Das Gericht stellte nun fest, dass weder ein Satellitenbetreiber noch die türkische Medienaufsicht das Recht hätten, über die Ausstrahlung von TV-Sendern in Europa zu entscheiden. Dies obliegt den lokalen Aufsichtsbehörden, in diesem Fall der belgischen. Auch konnte das Gericht für die türkischen Vorwürfe der “Terrorismuspropaganda” keine Beweise finden.
Eutelsat wurde nun dazu verurteilt, die Ausstrahlung der Fernsehsender unverzüglich wieder aufzunehmen. Für jeden Tag Verzögerung wird eine Strafzahlung von 10.000 € fällig.
ANF, 18.11.2016, ISKU