Türkei – Heißt es noch im Gedicht von Gottfried Seume „Wo man singet, lass dich ruhig nieder, ohne Furcht, was man im Lande glaubt; wo man singet, wird kein Mensch beraubt; böse Menschen haben keine Lieder“. So wird in der Türkei selbst das Singen zum Grund von Verfolgung und Verboten.
Nachdem zuvor die Gouverneure von Wan (Van), Şırnex ( Şırnak), Amed (Dızarbakır) und Mûş das kurdisch sprachige Lied „ Bêjin Na“ (Sagt Nein), mit dem die HDP für Nein- Stimmen bei dem anstehenden Referendum zur neuen Verfassung wirbt, verboten hatten, wurde das Lied nun auch gleich für die ganze Türkei verboten. Gegen die Staatsdoktrin von „Ein Staat, eine Nation, eine Sprache“ wirbt das Lied mit den Worten: „Nein, Nein zu nur einer Fahne. Nein, Nein zu nur einer Nation. Nein, Nein zu nur einer Sprache“ für Vielfalt und Demokratie. „Das Lied verstoße gegen die ersten drei Artikel der türkischen Verfassung, der Staat, die Nation, das Volk sind ein Ganzes und unteilbar. Die Sprache ist türkisch“, heißt es in der Begründung. Seyda Perinçek, der Songwriter des Liedes, erklärte, dass mit dem Lied „für eine Welt in der alle Menschen frei Leben können“ geworben werden soll. Mit dem Lied habe er zum Ausdruck bringen wollen, dass „alle Menschen, alle Kulturen und alle Sprachen (in Frieden) zusammen leben können, aber auch der Hoffnung der Frauen nach Freiheit und aller nach Frieden Nachdruck geben wollen.“
ANF, 04.04.2017, ISKU