Pressemitteilung des Kurdischen National Kongress (KNK)
14. September 2017
Ein Berufungsgericht in Belgien hat seine Entscheidung in einem Beschwerdeverfahren bekannt gegeben, das vom türkischen Staat und der belgischen Staatsanwaltschaft angestrengt worden war. Die heutige Entscheidung des Berufungsgericht fiel in einem Verfahren gegen 36 kurdische Politiker und einen kurdischen Fernsehsender. Ein belgischer Staatsanwalt hatte ein Verfahren gegen einige bekannte kurdische Politiker eingeleitet, weil sie Führungspositionen in einer „terroristischen Organisation“ inne gehabt hätten.
Der Staatsanwalt bezeichnete die PKK als „terroristische Organisation“. Doch das Gericht entschied, dass es in der Türkei einen bewaffneten Konflikt gebe, in dem die PKK eine Kriegspartei sei und deshalb nicht als terroristische Organisation bezeichnet werden könne.
Nachdem es am 9. Mai 2017 die Verteidigungsreden kurdischer Politiker wie Zubeyir Aydar, Remzi Kartal und Adem Uzun gehört hatte, entschied das Berufungsgericht, dass die PKK und kurdische Institutionen nicht mit Antiterror-Gesetzen verfolgt werden können. Es entschied, dass die PKK Partei in einem internen bewaffneten Konflikt mit der Türkei sei und stellte fest, dass das Ziel der Pkk nicht sei, „die Bevölkerung zu terrorisieren, sondern für die Rechte der Kurdinnen und Kurden zu kämpfen“. Das Gericht befand, dass Zivilisten nicht das Ziel der Volksverteidigungskräfte HPG seien (selbst wenn es bei Aktionen gegen militärische Ziele zivile Opfer geben könne). Das Gericht entschied auch, dass es für die Behauptung des türkischen Staates, die PKK und die Freiheitsfalken Kurdistans (TAK) stünden miteinander in Verbindung, keine Beweise gebe. Die TAK sind eine militante Gruppe, die 2004 gegründet wurde und für die nationalen kurdischen Rechte im türkischen Teil Kurdistans kämpft. Aus all diesen Gründen könne die PKK nicht als terroristische Organisation betrachtet und ihre angeblichen Mitglieder nicht als Terrosisten verfolgt werden.
Die Entscheidung ist eine schwerer Schlag für die Verleumdungspolitik des türkischen Staates gegen unser Volk und seine Vertreterinnen und Vertreter. Es zeigt auch das wirkliche Gesicht des schmutzigen Kriegs der Türkei gegen unser Volk, seine Parteien und seine Vertreter. Wir können sagen, dass mit dieser Entscheidung in Kurdistan eine neue Phase beginnt und wir werden alles dafür tun, die Verleugnung und die völkermörderischen Kriegsverbrechen der Türkei gegen unser Volk öffentlich zu machen.
Als Kurdischer National Kongress (KNK) sind wir mit der Entscheidung des belgischen Berufungsgericht sehr zufrieden und wir beglückwünschen unsere Bevölkerung zu ihrem Selbstbestimmungsrecht. Zudem fordern wir alle EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, die PKK von ihren Terrorlisten zu streichen.
Die heutige Entscheidung zeigt, dass der kurdische Kampf nichts als legitim ist. In einer Region mit [repressiven] Regimen und radikalen Gruppen ist die Forderung nach eine fortschrittlichen Demokratie für unser Volk keine leichte Wahl, aber die einzig richtige.
Kurdischer National Kongress (KNK), Exekutivrat
14. September 2017