Pressemitteilung: Kurdischer Aktivist in Bonn festgenommen

Der kurdische Befreiungskampf läßt sich nicht verbieten | Plakat gegen das PKK-Verbot aus den 1990er Jahren

Der kurdische Befreiungskampf läßt sich nicht verbieten | Plakat gegen das PKK-Verbot aus den 1990er Jahren

Während am Freitag, 28. August der § 129b-Prozess gegen Mehmet D. vor dem OLG Hamburg zu Ende geht, wurde – wie wir soeben erfahren haben – heute der über 50-jährige Bedrettin K. wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ (§ 129b StGB) in Bonn festgenommen. Der Kurde war bereits 22 Jahre in türkischen Gefängnissen in Haft.

Mit dieser erneuten Festnahme setzt sich die 1993 begonnene Verbotspraxis fort – ungeachtet aller politischen Entwicklungen und Veränderungen. Die deutsche Politik erweist sich erneut als verlängerter Arm des türkischen Staates. Mit Waffenlieferung an die Türkei und der Kriminalisierung der Kurdinnen und Kurden hier unterstützt sie das Erdogan-Regime und dessen Kriegstreiberei. Die Bundesregierung muss sich vorwerfen lassen, mit ihrer Komplizenschaft mitverantwortlich zu sein für die Verhaftung tausender politischer Aktivist*innen der HDP und anderer demokratischer Organisationen, die Bombardierung von Städten, die Tötung kurdischer Jugendlicher oder die Inbrandsetzung von Wäldern.

Alle demokratischen Kräfte sind aufgerufen, entschieden zu protestieren gegen die unhaltbare Politik der Bundesregierung.

 

AZADÎ e.V.

Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden

in Deutschland, Köln

26. August 2015

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