Presseerklärung von NAV-DEM
“Wir werden derzeit durch das Verhalten der deutschen Sicherheitsbehörden mit einer Situation konfrontiert, die mittlerweile enorme Parallelen zur türkischen Staatspolitik aufweist. In der Türkei wird jede noch so leise Regung gegen die Militäroffensive in Afrin brutal unterdrückt, in Deutschland werden Proteste und Demonstrationen für ein Ende des türkischen Besatzungskrieges verboten und untersagt.” Mit diesen deutlichen Worten reagiert Ayten Kaplan, Ko-Vorsitzende des Demokratischen Gesellschaftszentrums der KurdInnen in Deutschland (NAV-DEM), auf zwei Verbotsverfügungen, die durch das Polizeipräsidium Köln für Demonstrationsanmeldungen eines kurdischen Vereins in der Stadt erteilt worden sind.
In den genannten Verfügungen wird das Demonstrationsverbot damit begründet, dass es sich bei dem größten kurdischen Dachverband in Deutschland NAV-DEM um eine Nachfolgeorganisation der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans handele, wodurch das Recht, “öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und durchzuführen” verwirkt sei.
Ayten Kaplan wertet diese Verbotsverfügung als vorläufigen Höhepunkt der Repressionen der Bundesregierung gegenüber den in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden. “Seit Beginn des Besatzungskrieges auf Afrin finden unter großer Beteiligung überall in Deutschland Proteste und Demonstrationen statt. Auf diesen Protesten wird nicht nur der Krieg der türkischen Armee und ihrer dschihadistischen Verbündeten gegen die Bevölkerung von Afrin verurteilt, sondern auch die Waffenunterstützung Deutschlands für die Türkei. Der Einsatz von deutschen Panzern beim Angriff auf Afrin ist hinlänglich bekannt. Die Bundesregierung scheint sich daran zu stören, dass wir öffentlich auf die deutsch-türkische Waffenbrüderschaft aufmerksam machen. Deswegen sollen wir mundtot gemacht werden. Die Verbotsverfügungen aus Köln stellen nicht nur die Außerkraftsetzung der Versammlungsfreiheit für hier lebende Kurdinnen und Kurden dar. Sie kommen auch einem politischen Betätigungsverbot für die zweitgrößte Migrantengruppe in Deutschland gleich. Aus unserer Sicht stellt dies einen offenkundigen Kniefall vor Erdogan und seiner Regierung dar”, so Kaplan weiter.
Die NAV-DEM Ko-Vorsitzende macht weiterhin darauf aufmerksam, dass nach Aussagen der Kölner Polizei die Verbotsverfügungen die Folge eines neuerlichen Erlasses aus dem Bundesinnenministerium seien. Verantwortliche aus dem kurdischen Verein in Köln seien demnach auch telefonisch von der Polizei darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass sie keine weiteren Demonstrationen anzumelden bräuchten, da man diese ebenfalls verbieten würde.
“Dass es kurz vor dem Besuch des türkischen Ministerpräsidenten Yildirim bei der Bundeskanzlerin zu diesen Verbotsverfügungen kommt, ist alles andere als Zufall. Mittlerweile haben ‘Geschenke’ dieser Art von Seiten der Bundesregierung an Ankara Tradition. Dass auf diese Weise das ‘belastete Verhältnis’ zur Türkei begradigt werden soll, ist nicht hinnehmbar. Wir werden uns dieser undemokratischen Verbotspolitik nicht beugen und rechtliche Schritte hiergegen einleiten”, so die abschließenden Worte von Kaplan.